Eine Privatklinik war in einem Prozess gegen einen privaten Krankenversicherer, in dem sie die Bezahlung von Kosten gefordert hatte, unterlegen, weil der Aufenthalt des Patienten nicht nötig gewesen sei. Vom zuständigen Arzt fordert sie den Ersatz der Prozesskosten. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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