Bei Schwarzdeckerarbeiten war es im Bauhof einer Gemeinde zu einem Brandschaden gekommen. Weil eine Haftungsbeschränkung vereinbart war, blieb der Feuerversicherer auf dem Schaden sitzen. Jahre später klagte er den Verfasser des Vertrags. Ob die Forderung verjährt ist, klärte der OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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