Thema des Tages vom 17.1.2025 << vorherige Ausgabe nächste Ausgabe >>
Weil die handschriftliche Bekräftigung des letzten Willens eines Erblassers unleserlich war, wurde das Testament für ungültig erklärt. Der Erbe, der nicht zum Zug kam, fordert vom Notar, der das Testament errichtet hatte, mehr als eine Million Euro Schadenersatz. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Nachrichten
In manchen Punkten äußern Aufseher und Verbraucher aber auch Bedenken, wie ein neuer Bericht der Eiopa zeigt. Er geht auf Themen wie Kosten-Nutzen-Verhältnis und Effekte der Digitalisierung sowie aktuelle Markttrends ein. (Bild: Eiopa) mehr ...
Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler hat seit Jahresbeginn eine neue Vorsitzende. (Bild: Fachverband Versicherungsmakler) mehr ...
Meistgelesene Nachrichten der letzten 5 Ausgaben
Im neuen „Gehaltsreport 2025“ hat Stepstone untersucht, wie hoch die Gehälter in Branchen und Berufsgruppen sind. Auch für die Versicherungsbranche liegen Zahlen vor. (Bild: Michael Schwarzenberger auf Pixabay) mehr ...
Eine Skifahrerin war weitgehend parallel zur Pistenhorizontalen unterwegs als sie von einer von oben kommenden, anderen Skifahrerin gerammt wurde. Diese klagte auf Schadenersatz, weil ihre Unfallgegnerin nur mit „normaler Aufmerksamkeit“ unterwegs war. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Martin Büdenbender auf Pixabay) mehr ...
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem beide verletzt wurden, wollten der Fahrzeugbesitzer und seine Frau Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend machen und forderten dafür Deckung durch ihren Rechtsschutzversicherer. Dem OGH stellte sich die Frage, ob die Versicherungssumme dabei zwei Mal zur Verfügung steht. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Weil die handschriftliche Bekräftigung des letzten Willens eines Erblassers unleserlich war, wurde das Testament für ungültig erklärt. Der Erbe, der nicht zum Zug kam, fordert vom Notar, der das Testament errichtet hatte, mehr als eine Million Euro Schadenersatz. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
In der Klausel aus dem Grundstückseigentums- und Mietrechtsschutz ging es um einen Deckungsausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung. Bundesminister Johannes Rauch hat auf die vier Fragen geantwortet. (Bild: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner) mehr ...