Nach einem Unfall war die Freiwillige Feuerwehr Gainfarn von der Wasserrechtsbehörde wegen Gefahr in Verzug mit Arbeiten beauftragt worden. Die Einsatzkosten blieben aber uneinbringlich, die zuständigen Behörden wenden nun Verjährung ein. Der ORF-Bürgeranwalt beschäftigte sich mit dem Fall. (Bild: TechLine auf Pixabay)
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