Das an Stelle eines durch Schneedruck zerstörten Vordaches des Geschäftsgebäudes eines Sportartikelhändlers errichtete, neue Vordach diente zwar demselben Betriebszweck, deckte aber teilweise andere Flächen ab. Der Gebäudeversicherer verweigerte deshalb die Neuwertentschädigung. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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