Zehn Minuten früher als ausgeschildert fuhr in einer österreichischen Gemeinde ein Poller, der ein Zufahren in die Fußgängerzone verhindern sollte, aus. Als es daraufhin zu einem Unfall kam, klagte der Pkw-Halter die Gemeinde auf Schadenersatz. Der Oberste Gerichtshof klärte die Haftungsfrage.
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