Bei einer Kollision landete ein unbeleuchtetes „Maisgebiss“, das Vorsatzgerät eines Mähdreschers, auf den Fahrbahnstreifen einer Autobahn. Ein weiterer Pkw überholte ein Fahrzeug vor ihm, übersah das Maisgebiss und kollidierte mit diesem. Den OGH beschäftigte die Frage, ob Fahren mit Abblendlicht in dieser Situation erlaubt war.
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