Ein Lkw war auf der Südautobahn einen Unfall verwickelt, der Fahrer konnte das Fahrzeug zwar leicht schlingernd, aber ohne Vollbremsung zum Stillstand bringen. In Folge kam es zu einer Massenkarambolage. Der OGH wurde mit der Frage befasst, ob von diesem Lkw eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausging.
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