Aktuelle Versicherungsbedingungen definieren einen Brand als Feuer, das sich „aus Kraft ausbreitet“, während früher auf die Ausbreitungsfähigkeit abgestellt worden war. Der OGH entschied, ob dies eine inhaltliche Änderung bedeutet und sich das Feuer auch tatsächlich ausgebreitet haben muss. (Bild: Bikemen auf Pixelio)
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