Hangrutschungen haben in der Vergangenheit zu Schäden an einem Wohnhaus geführt, weitere Bewegungen und damit weitere Schäden sind bei starken Niederschlägen zu erwarten. Die Schlichtungsstelle der Makler wurde mit der Frage befasst, ob Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude als Rettungsmaßnahmen vom Versicherungsschutz umfasst sind. (Bild: dre2uomaha0 auf Pixabay)
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