Ein ausländischer Lkw war im Salzburger Land mit einem Zug kollidiert. Ein Unternehmen, das die Bergung und Räumung von Straße und Eisenbahnanlagen durchführte, fordert den Ersatz der Kosten vom Versicherungsverband, dieser verweigert eine Zahlung, weil diese Kosten in der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt seien. Der OGH klärte den Fall. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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