Beim Transport mehrerer Gegenstände wurde eine Aufzugstüre beschädigt. Der Privathaftpflichtversicherer lehnte eine Zahlung ab, weil der Lift nur für den Personentransport vorgesehen ist. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle der Makler. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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