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23. Hammurabi-Preis für versicherungswissenschaftliche Arbeiten

16.3.2026 – Hammurabi-Preisträgerin des Jahres 2025 ist Hannah Altrichter. Sie erhielt die Auszeichnung für ihre Dissertation über die Kündigung von Versicherungsverträgen. Platz zwei ging an Samuel Loibl für seine Arbeit, die sich mit Betriebsversicherungen im Insolvenzfall beschäftigt. Julia Pfennich erreichte mit ihrer wissenschaftlichen Analyse des Trennungsprinzips in der Haftpflichtversicherung Rang drei.

Hammurabi-Preisträger 2026 (v.l.n.r.): Samuel Loibl, Hannah Altrichter und Julia Pfennich (Bild: VJ)
Hammurabi-Preisträger 2026 (v.l.n.r.): Samuel Loibl, Hannah Altrichter und Julia Pfennich (Bild: VJ)

Seit mehr als zwei Jahrzehnten vergibt die Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten den „Hammurabi-Preis“ für wissenschaftliche Arbeiten, die das Versicherungswesen fundiert analysieren, weiterdenken und für die Zukunft nutzbar machen.

Das betonte Matthias Lang, stellvertretender Obmann der Fachgruppe anlässlich der diesjährigen Preisverleihung beim 23. Informationstag der Wiener Versicherungsmakler. Lang folgt als Koordinator zwischen Universität und Fachgruppe auf Wilhelm Hemerka, der die Preisverleihung über viele Jahre geführt hatte.

Die Jury hat sich im heurigen Jahr neu formiert. Vorsitzender ist nun Moritz Zoppel, Privatdozent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sein Vorgänger, Professor Michael Theil, wurde von Fachgruppenobmann Helmut Mojescick für seine 22-jährige Tätigkeit ausgezeichnet.

Zoppel betonte bei der Preisverleihung die Schwierigkeit der Bewertung solcher Preise, es musste aber eine Wertung vorgenommen werden: „In Wahrheit hätte man alle ex aequo auf eins setzen müssen“, man habe sich aber für etwas entscheiden müssen.

Hammurabi für Dissertation zur Kündigung einer Versicherung

Der Hammurabi-Preis 2026 ging an Hannah Altrichter für ihre Dissertation „Die Kündigung des Versicherungsvertrags – Mit besonderem Fokus auf § 8 VersVG“. Altrichter hat von 2020 bis 2024 an der Johannes Kepler Universität Linz Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht studiert.

Zoppel zitierte dazu aus Diskussionsbeiträgen und der Begründung der Jury: Das Thema sei von größter Bedeutung, das Werk biete eine hervorragende Aufbereitung des Themas, biete tolle Begründungen, eine verständliche Darlegung und zeige gänzlich neue Aspekte auf.

Die Arbeit ist durch die zahlreichen rechtlichen Fragen, die sich aus den Kündigungsbestimmungen ergeben, und deren praktische Bedeutung angeregt worden. Untersucht werden darin die Kündigungsmöglichkeiten des VersVG und versicherungsrechtlicher Sondergesetze.

Beleuchtet werden unter anderem die Rechtsfolgen für die Vertragsparteien, mögliche Regelungslücken, die unterschiedlichen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung sowie Bestimmungen zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung im VersVG und Sondergesetzen.

Platz zwei für Betriebsversicherungen im Insolvenzfall

Samuel Loibl hat von 2016 bis 2025 an der Wirtschaftsuniversität Wien Wirtschaftsrecht studiert. Seine Dissertation „Betriebsversicherung und Insolvenz“ wurde von der Jury mit Rang zwei prämiert.

Zu Loibls Arbeit erklärte die Jury unter anderem, sie sei perfekt aufgebaut, besteche argumentativ, sei auch für Nichtjuristen gut lesbar und behandle ein sehr wichtiges Thema.

Die Dissertation untersucht das rechtliche Schicksal betrieblicher Versicherungsverträge an der Schnittstelle von Insolvenz- und Versicherungsrecht. Sie widme sich damit einer bislang wenig beleuchteten Schnittstellenmaterie und versuche, zentrale Lücken zu schließen.

Die Arbeit analysiert das Spannungsfeld, das sich durch das Bestreben des Versicherers, sich vom Vertrag zu lösen, und dem Interesse des Insolvenzverwalters an der Aufrechterhaltung des Vertrags zum Schutz der Masse ergibt.

Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung auf Rang drei

Julia Pfennich hat von 2016 bis 2020 an der Universität Salzburg das Diplomstudium und von 2022 bis 2025 das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften absolviert. Ihre Dissertation trägt den Titel „Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung“.

Zu Pfennichs Arbeit erläuterte Zoppel, sie habe hohes dogmatisches Niveau, beziehe zu allen Fragestellungen akkurat Stellung, trage wesentlich zum Verständnis der Haftpflichtversicherung bei, sei extrem verständlich formuliert und insgesamt sehr sympathisch und wertvoll.

Das Trennungsprinzip sei zentrale, aber nicht gesetzlich normiertes Grundprinzip der Haftpflichtversicherung. Es beschreibt die grundsätzliche Trennung zwischen Haftungs- und Deckungsprozess sowie zwischen Haftungs- und Deckungsfragen.

Als Ergebnis ihrer Arbeit stellt Pfennnich fest, dass das Trennungsprinzip und die damit verbundene Bindungswirkung nur dort fortbestehen sollten, wo sie zur Wahrung der vertraglichen Interessen beider Vertragsparteien beitragen.

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Haftpflichtversicherung · Versicherungsmakler
 
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