10.4.2026 – 2025 gingen bei der Polizei weniger Anzeigen wegen Wohnraumeinbruchs- und Kfz-Diebstählen ein als 2024. Umgekehrt wurden mehr wegen Kellereinbruchsdiebstählen und Cybercrime registriert. In Summe wurden 538.656 Anzeigen gezählt, ein Anstieg um 0,8 Prozent.

„Insgesamt stabil“: So beurteilt das Innenministerium (BMI) in seiner jüngst veröffentlichten „Kriminalpolizeilichen Anzeigenstatistik 2025“ die Sicherheitslage in Österreich 2025.
Mit rund 538.656 Anzeigen habe man einen leichten Anstieg um 0,8 Prozent gegenüber 2024 (534.193 Anzeigen) registriert.
Innerhalb der einzelnen Deliktsbereiche gebe es unterschiedliche Trends. „Erfreulich ist, dass es bei Gewalt in der Privatsphäre, bei Raubdelikten sowie in der Eigentumskriminalität leichte Rückgänge gibt“, berichtet das BMI.
So wurden im Bereich der Eigentumskriminalität um 1,0 Prozent weniger Anzeigen gezählt als 2024, insgesamt 163.685.
Bei Kellereinbruchsdiebstählen gab es – nach einem Rückgang 2024 – wieder einen Anstieg, nämlich auf 10.135 Fälle (+7,8 Prozent). Davon waren 4.888 Versuche (+7,8 Prozent), der Rest bezog sich auf vollendete Taten (5.251; +7,8 Prozent).
Die Anzahl der Anzeigen wegen Wohnraumeinbruchsdiebstählen ging indes weiter zurück, sie fiel um 1,5 Prozent auf 6.828. In knapp der Hälfte der Fälle blieb es beim Versuch (3.356; –3,5 Prozent), bei den restlichen 3.472 (+0,6 Prozent) handelte es sich um Anzeigen wegen vollendeter Tat.
Zudem gab es deutlich weniger Anzeigen wegen Kfz-Diebstählen (–21,4 Prozent): 1.470 Fälle bedeuten den drittniedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre. Zum Vergleich: 2016 hatte es 2.994 Anzeigen gegeben; seit 2020 liegt die Anzahl unter der Marke von 2.000 Fällen.
Auch beim Taschen- und Trickdiebstahl gab es einen Rückgang: Hier gab es mit 9.105 Anzeigen um 7,6 Prozent weniger als 2024.
Ein „sehr differenziertes Bild“ sieht das BMI im Bereich der Internetkriminalität, welche es in fünf Bereiche unterteilt: Cybercrime (im engeren Sinn), Internetbetrug, Erpressung im Internet, Kindesmissbrauch online und sonstige Kriminalität im Internet.
In Summe sei, nach einem Rückgang 2024, im Jahr 2025 wieder ein leichter Anstieg – um 1,8 Prozent – von 62.328 auf 63.459 Anzeigen zu verzeichnen gewesen. Zur Illustration der langfristigen Entwicklung: 2020 waren es 35.915 Anzeigen gewesen, vor zehn Jahren (2016) 13.103.
Im Teilbereich Cybercrime kletterte die Anzahl der Anzeigen nach einem leichten Rückgang 2024 (–3,4 Prozent) im Jahr 2025 wieder nach oben, und zwar um 8,6 Prozent auf 21.988. Sie bliebt damit um 1,7 Prozent unter dem Höchstwert der letzten zehn Jahre (2022: 22.376).
Langfristig hat sich das Anzeigenaufkommen wegen Cybercrime beträchtlich gesteigert: 2020 waren es 12.914 Anzeigen, 2016 nur 2.630 gewesen. Die Zunahme 2025 sei speziell auf betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) und Datenfälschung (§ 225a StGB) zurückzuführen.
Der Teilbereich Internetbetrug (§§ 146–148 StGB) macht mit 31.001 angezeigten Fällen rund die Hälfte aller Fälle von Internetkriminalität aus, bleibe mit –2,4 Prozent aber rückläufig – für das BMI ein „Zeichen dafür, dass Präventionskampagnen, Aufklärungsarbeit und enge Kooperationen greifen“.
Innerhalb der Betrugsdelikte wird eines im Bericht hervorgehoben: Cyber-Trading-Fraud (CTF). Es gehöre zwar nicht zu den am häufigsten angezeigten Betrugsdelikten, habe dafür aber umso mehr finanziellen Schaden angerichtet.
Das Opfer suche in solchen Fällen oft aktiv im Internet nach Investmentmöglichkeiten und stoße dabei auf Werbeanzeigen, die Kriminelle auf verschiedenen Social-Media-Plattformen geschaltet haben. Zur Verschleierung von Geldflüssen nutzten Tatverdächtige Kryptowährungen.
Häufig werde der Geschädigte nach einiger Zeit erneut kontaktiert. „Die Tatverdächtigen geben sich dabei als Rechtsanwälte aus und behaupten, die verlorene Investition zurückholen zu können“, wird im Bericht ausgeführt. Dafür verlangen sie weitere Zahlungen, eine Rückerstattung erfolge freilich nicht.
Eine Form von Cybercrime ist jene, in der Ransomware verwendet wird, also Schadsoftware, die Nutzerdaten verschlüsselt. Für die in Aussicht gestellte Wiederherstellung der Daten verlangen die Tatverdächtigen anschließend Lösegeld.
In den vergangenen Jahren habe sich ein Trend abgezeichnet: Waren früher Massenaussendungen verbreitet, so konzentrieren sich Täter zunehmend auf gezielte Angriffe.
„Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen im Fokus, da sie oft weniger gut abgesicherte IT-Infrastrukturen haben“, so das BMI.
Die Höhe des geforderten Lösegelds richte sich häufig nach der Finanzkraft des Unternehmens sowie dessen Sicherheitsvorkehrungen und Backup-Strategien.
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