22.5.2025 – In Brüssel ist ein weiteres Maßnahmenpaket zur Entlastung der Wirtschaft vorgestellt worden, das eine Reihe einzelner Aspekte anspricht und administrative Erleichterungen bringen soll. Unter anderem sollen in der DSGVO verankerte Aufzeichnungspflichten teils gelockert werden.
Zu Jahresbeginn hatte die EU-Kommission ein Programm zum Bürokratieabbau vorgestellt (VersicherungsJournal 30.1.2025). Nun liegt ein weiterer Baustein dieses Programms vor. Die Kommission hat ihn am Mittwoch präsentiert.
Zum einen ist hier die „Binnenmarktstrategie“ zu nennen. Sie soll weitere Erleichterungen für Unternehmen bringen. Berührt werden unterschiedliche Gebiete: vom Bauwesen über Produktkennzeichnungen und Reparaturdienstleistungen bis zu grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit und anderen Bereichen.
Die Strategie sieht auch eine bereits im Jänner angekündigte „neue Definition für Small Mid-Caps (SMCs)“ vor, die für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Millionen Euro oder einem Gesamtvermögen von bis zu 129 Millionen Euro gilt, wie die Kommission erläutert.
Diese „oberhalb“ klassischer KMU, aber „unterhalb“ von Großunternehmen angesiedelten Unternehmen sollen, so die Kommission, „von vereinfachten Anforderungen im Rahmen bestimmter EU-Rechtsvorschriften profitieren, die es ihnen erleichtern, ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten“.
Unionsweit würden den Angaben zufolge annähernd 38.000 Unternehmen in diese Kategorie fallen.
Begleitet wird die Strategie von einem weiteren, dem mittlerweile vierten „Omnibus-Paket“, das für Vereinfachungen sorgen soll. Unter anderem ist darin von einer Änderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Rede.
Konkret geht es um die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 30 („Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“). Es habe sich gezeigt, dass die Ausnahmeregelung in Absatz 5 zu eng gefasst sei.
Quelle: eur-lex |
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pflichten gelten nicht für Unternehmen oder Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, es sei denn, die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien gemäß Artikel 9 Absatz 1 bzw. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Artikels 10. |
Die Ausnahmeregelung soll daher auf KMU und Organisationen mit weniger als 750 Beschäftigten ausgedehnt werden. Die Aufzeichnungspflicht soll für sie auch dahingehend vereinfacht werden, dass sie nur bei einer groß angelegten Verarbeitung mit „hohem Risiko“ bestünde.
Durch diesen Fokus der Aufzeichnungsanforderungen auf Aktivitäten mit hohem Risiko können Unternehmen ihre Ressourcen dort einsetzen, wo der Datenschutz am kritischsten ist, und gleichzeitig hohe Datenschutzstandards aufrechterhalten, heißt es aus der Kommission.
„Mit ihrer Binnenmarktstrategie setzt die Europäische Kommission die richtigen Prioritäten“, kommentierte Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Pläne in einer Aussendung und mahnte zugleich eine rasche Umsetzung ein. Das neue Omnibus-Paket ist für sie ein „Schritt in die richtige Richtung“.
Sie meint aber auch: „Statt dem nächsten Papier, das im Nachhinein Erleichterungen bringen soll, wäre es besser, EU-Vorschriften von Beginn an so zu gestalten, dass sie für ein KMU – und somit auch für größere Unternehmen – in der Praxis möglichst einfach anwendbar sind.“
Einen Überblick im Frage-Antwort-Format hat die Kommission online zur Binnenmarktstrategie und zu Omnibus IV bereitgestellt.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.
Der VersicherungsJournal Newsletter informiert Sie von montags - freitags über alle wichtigen Themen der Branche.
Ihre Vorteile