23.4.2026 – Generalpensionskassenvertrag, Übertragbarkeit von Abfertigungsanwartschaften in Lebensversicherungen, steuerliche Erleichterungen – das sind einige der Maßnahmen, die die Regierung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge demnächst in Gesetzesform gießen will. Aus Sicht des Versicherungsverbandes fehlen jedoch nach wie vor Maßnahmen zu Gunsten der betrieblichen Kollektivversicherung und der Zukunftssicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge „als Ergänzung zur staatlichen Pension umfassend zu reformieren und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich zu attraktiveren“ und „Verbesserungen für die Anwartschaftsberechtigten und ihre Altersvorsorge im derzeitigen System“ zu schaffen – dies soll ein Maßnahmenpaket erreichen, für das die Bundesregierung am Mittwoch grünes Licht gegeben hat.
Gewissermaßen eine „Vorankündigung“ dazu hatte es bereits in einem im Dezember 2025 verabschiedeten Dokument gegeben (VJ 18.12.2025).
Das neue Papier stellt allerdings ebenfalls noch keine Regierungsvorlage dar. Es handelt sich um eine Liste des Sozial- und des Finanzministeriums mit sechs Punkten, die nun in einen Gesetzesentwurf gegossen werden und „das Pensionssystem resilienter machen und gleichzeitig den Kapitalmarkt stärken“ sollen.
Bislang könne ein Arbeitnehmer Abfertigungsgelder nur dann in eine Pensionskasse übertragen, wenn er dort bereits Ansprüche hat, dies sei aktuell aber bei drei von vier Beschäftigten nicht der Fall.
Künftig soll die Übertragungsmöglichkeit allen Arbeitnehmern offenstehen, „und zwar über ein gesetzliches Standardprodukt der Pensionskassen, in das die Anwartschaften kostenfrei übertragen werden können“ – das ist der im Regierungsprogramm angekündigte „Generalpensionskassenvertrag“ (VJ 28.2.2025).
Zusätzlich soll auch die Übertragung der Abfertigungsanwartschaften in eine Lebensversicherung ermöglicht werden.
Arbeitsrechtliche Beschränkungen, wonach nur bei gewissen Kollektivverträgen eine Pensionskassenzusage vereinbart werden kann, sollen entfallen. In Zukunft soll dies bei allen Kollektivverträgen möglich sein.
Die „Abfertigung neu“ bleibt, Arbeitnehmer sollen aber ihre Abfertigungsbeiträge und -anwartschaften in der Vorsorgekasse anders anlegen können.
Das heißt: Die Vorsorgekassen müssen künftig neben der Veranlagungsgemeinschaft für die Abfertigung auch eine Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft („Vorsorge-VG“) führen, in der Arbeitnehmer auf Antrag ihre Abfertigungsgelder längerfristig ohne Kapitalgarantie anlegen können.
„Erst bei Pensionsantritt sollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Verfügungsmöglichkeiten wie bei der regulären Abfertigung zu Verfügung stehen (z.B. Auszahlung als Einmalbetrag, Übertragung in eine Pensionskasse oder Lebensversicherung)“, wird weiter erläutert.
Durch die eingeschränkten Verfügungsmöglichkeiten könne das Kapital in der Vorsorge-VG längerfristiger und somit mit der „Chance auf bessere Veranlagungsergebnisse“ veranlagt werden. Die Vorsorgekassen sollen die Vorsorge-VG als Lebenszyklusmodell führen können.
„Um die Kontenzersplitterung bei der Vorsorgekasse zu bereinigen“, sollen Konten, auf die seit drei Jahren keine Abfertigungsbeiträge mehr eingezahlt wurden, bei der Vorsorgekasse, bei der derzeit aktiv Beiträge eingezahlt werden, automatisch zusammengeführt werden. Dieser Zusammenführung können die Arbeitnehmer aber widersprechen.
Ziel ist, dass Beschäftigte künftig maximal ein oder zwei Konten bei den Vorsorgekassen haben. Für die Zusammenführung soll es für den Bestand an inaktiven Konten einen mehrjährigen Übergangszeitraum geben.
Die Verwaltungskosten der Vorsorgekassen sollen gesenkt werden: „Für die Vermögensverwaltung sollen die Vorsorgekassen maximal 0,6 % pro Geschäftsjahr des veranlagten Abfertigungsvermögens verrechnen dürfen (bisher durften sie maximal 0,8 % verrechnen).“
Der Abfindungsbetrag aus der Pensionskasse soll auf 20.000 Euro zum Pensionsantritt angehoben werden. Zweck der Maßnahme ist, die Verrentung von Kleinstpensionen zu minimieren.
Zugleich ist geplant, die Abfindungsgrenze während des Erwerbslebens (beim Jobwechsel) zu reduzieren. Dies dient dazu, die Kapitalbindung im System zu erhöhen.
Arbeitnehmer sollen Abfindungen aus der Pensionskasse, die auf ihren Eigenbeiträgen basieren, steuerfrei entnehmen können. Auch bei der Verrentungsoption sollen Renten, die auf Beiträgen von Arbeitnehmern basieren, steuerfrei sein. Die Regelungen gelten auch für die freiwillige Höherversicherung.
ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti sagte, diese Maßnahmen schüfen „ein zukunftsfittes und resilientes Pensionssystem, das obendrein auch den Kapitalmarkt stärkt“. Es ermögliche, „privat und betrieblich besser vorzusorgen“.
„Uns geht es darum, die erste Säule absichern und die zweite Säule für mehr Menschen zugänglicher machen“, sagte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. „Das waren die Voraussetzungen für diese Verhandlungen, und das haben wir erreicht.“
Neos-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer sprach von einem „großen Erfolg für eine moderne und faire Altersvorsorge“. Wer das neue Modell über das gesamte Erwerbsleben nutzt, könne seine Nettopension um „bis zu 10 Prozent“ steigern.
„Dass künftig die ‚Abfertigung neu‘ in überbetriebliche Pensionskassen überführt werden kann, soll so sein“, meinte der grüne Sozialsprecher Markus Koza. Altersarmut lasse sich damit aber nicht bekämpfen, zumal Menschen mit niedrigem Einkommen oder instabilen Arbeitsverhältnissen stärker auf die „Abfertigung neu“ als Überbrückungshilfe angewiesen wären als Gutverdiener.
Für „weit dringender“ als ein „Aufmascherln“ der zweiten Säule hält er die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für ältere Mitarbeiter, einen „deutlich höheren Beitrag der Luxus-Pensionisten“ zur Budgetkonsolidierung sowie eine Stärkung von Grundsicherungselementen in der Pension.
Für die FPÖ handelt es sich nicht um eine „echte Stärkung“ der zweiten Säule, sondern um „Alibi-Maßnahmen“. Vielmehr bedürfe es gezielter Anreize zur Vorsorge, sagte Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.
„Notwendig dafür“, so Belakowitsch, „wären etwa die Erhöhung des Freibetrags für Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer, eine Senkung der Versicherungssteuer für Lebensversicherungen und Pensionskassen oder die Einführung eines gesperrten sowie steuerbefreiten Vorsorgedepots für die Altersvorsorge.“
Zwischen positiv und zurückhaltend sind die Reaktionen aus der Sozialpartnerschaft einzuordnen. „Mehr Wahlmöglichkeiten, geringere Kosten und der Zugang zu Pensionskassen für alle Arbeitnehmer sind klare Fortschritte“, sagt ÖGB-Pensionsexpertin Anja Hafenscher.
Gebremst ist ihre Begeisterung für neue langfristige Veranlagungsmodelle: „Höhere Ertragschancen gehen immer mit höheren Risiken einher. Wenn die Garantie entfällt, sind auch Verluste möglich – darüber muss transparent und verständlich informiert werden.“
Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen den Vorschlag der Regierung.
„Entscheidend wird jedoch sein, die betriebliche Altersvorsorge konsequent als langfristiges Vorsorgesystem weiterzuentwickeln“, unterstreicht Fachverbandsobmann Andreas Zakostelsky.
Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) begrüßte in einer Aussendung die in Aussicht gestellte Möglichkeit, sich die Abfertigung als Zusatzpension auszahlen zu lassen, als „zusätzliche Option“.
PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer betonte: „Es muss weiterhin jede und jeder selbst entscheiden können, ob die Abfertigung als Einmalzahlung oder als Zusatzpension bezogen wird.“ Diese Entscheidungsfreiheit dürfe nicht eingeschränkt werden.
Und: „Zusätzliche Vorsorgemodelle können – bei entsprechenden Rahmenbedingungen – eine sinnvolle Ergänzung sein.“ Die gesetzliche Pension bleibe „das Fundament unseres Systems“.
Seniorenbundpräsidentin Ingrid Korosec wiederum sieht mit dem Reformpaket „eine Forderung des Seniorenbunds umgesetzt“. Die „betriebliche Zusatzpension für alle ist ein guter Schritt zur Vorsorge“.
Im Versicherungsverband (VVO) begrüßt man die Übertragungsmöglichkeit der Abfertigungsgelder für Lebensversicherungen. Dies stärke den Wettbewerb in der zweiten Säule und sichere die Wahlfreiheit für Arbeitnehmer, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.
„Noch ausständig“ sind aus Sicht des VVO aber weitere Reformschritte für die zweite Säule. Derer führt er zwei an. Erstens eine Reform der betrieblichen Kollektivversicherung: Zur Steigerung des Ertragspotenzials gelte es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Produktgestaltung anzupassen.
Zweitens müsse der 300-Euro-Freibetrag der Zukunftssicherung (§ 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG) angepasst werden. Ein entsprechender Passus ist im Regierungsprogramm enthalten, allerdings mit dem Zusatz „im Rahmen der budgetären Möglichkeiten“ versehen, wie er auch im Dezember-Papier bekräftigt worden war.
Versicherungen seien mit acht Milliarden Euro Vorsorgekapital für 900.000 Menschen „zentraler Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge“, hält der VVO fest. Mit der Zukunftssicherung, der betrieblichen Kollektivversicherung, Pensionsrückdeckungs-, Abfertigungsrückdeckungs- und Auslagerungsversicherungen biete man Produkte „für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ an.
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