„Vier Leitplanken“ für die Absicherung gegen Katastrophen

16.2.2026 – Natur- und andere Katastrophen stellen Staaten und Versicherungsbranche vor Herausforderungen, heißt es von der Geneva Association. Sie beleuchtet in einem neuen Bericht, wie öffentlich-private Absicherungsmodelle gestaltet sein sollten. Risikominderung, Unterstützung für den Versicherungssektor und der Staat als letzter Rückversicherer spielen dabei unter anderem eine Rolle.

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GA-Bericht zu PPIPs (Cover; Quelle: Geneva Association)
In dem neuen Bericht befasst sich
die GA mit öffentlich-privaten Modellen
zur Absicherung gegen Katastrophen
(Cover; Quelle: Geneva Association).

Überschwemmungen, Bränden, Cyberangriffe, Pandemien, Naturkatastrophen, von Menschen verursachte Katastrophen – die Geneva Association (GA), ein internationales Netzwerk von Managern von (Rück-)Versicherern, sieht „traditionelle Versicherungen und staatliche Hilfsmaßnahmen nach Krisen an ihre Grenzen“ stoßen.

Angesichts der Schadensvolumina und „knapper öffentlicher Haushalte“ stelle sich daher sowohl der Politik als auch der Versicherungsbranche die Frage, wie „bezahlbarer und zuverlässiger Schutz“ gewährleistet werden kann.

Drei Säulen für die Verringerung von Schutzlücken

Eine Antwort darauf versucht die GA in einem jüngst veröffentlichten Bericht zu geben. Er befasst sich mit der Rolle öffentlich-privater Versicherungsprogramme (PPIPs) und analysiert 14 bestehende PPIPs aus neun Staaten.

Der Bericht geht von einem Drei-Säulen-Modell zur Verringerung von Schutzlücken aus:

  • Investitionen in Risikominderung,
  • Ausbau privater Versicherungsmärkte – etwa durch öffentliche Kampagnen zur Bewusstseinsbildung oder unterstützende Regulierung – und
  • Einsatz öffentlich-privater Programme als Risikoteilungsmechanismen.

Ergebnis der Analyse: Viele Programme seien zwar erfolgreich darin gewesen, zur Stabilisierung der Märkte oder zur Ausweitung des Versicherungsschutzes beizutragen. Dennoch bestünden Herausforderungen, insbesondere gebe es unzureichende Anreize für die Risikominderung.

Vier Leitplanken für PPIPs

Ein „gut designtes“ PPIP ist dem Bericht zufolge entlang von vier Leitplanken gestaltet:

  • „soziale Leitplanke“: fairer Zugang zu Versicherungsschutz zu erschwinglichen Preisen;
  • „fiskalische Leitplanke“: Schutz der öffentlichen Finanzen, der Staat als „letzter Rückversicherer“;
  • „marktbezogene Leitplanke“: Beteiligung privater Versicherer fördern und gewährleisten, dass die Branche ein nachhaltiges Risikoniveau trägt;
  • „operative Leitplanke“: schnelle Schadenerledigung (rasche Auszahlung von Leistungen).

Nicht nur „Stoßdämpfer“, sondern „Resilienz-Motoren“

„Öffentlich-private Versicherungsprogramme können nicht nur passive Stoßdämpfer sein, die nach einer Katastrophe Zahlungen leisten“, sagt Jad Ariss, Managing Director der GA.

Angesichts zunehmender Risiken „müssen sie zu Resilienz-Motoren werden“, und zwar mit verstärkter Prävention, Anreize zur Risikoverringerung und indem sie „Gesellschaften dabei helfen, sich schneller und mit weniger Druck auf die öffentlichen Haushalte zu erholen“.

Hélène Schernberg, Director Public Policy and Regulation der GA, bezeichnet PPIPs als „komplex in der Gestaltung“ und für die öffentliche Hand womöglich teuer.

Politische Entscheidungsträger benötigten daher einen „strukturierten Entscheidungsprozess“: die Schutzlücke konkretisieren, Maßnahmen zur Risikominderung und zur Ausdehnung privater Versicherungsmärkte ausschöpfen, die Risiken definieren, die ein Eingreifen rechtfertigen, und eine klare finanzielle Begründung für das Restrisiko liefern, das der Staat zu übernehmen bereit ist.

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