AK untersuchte Nebenspesen bei Lebensversicherungen

13.12.2024 – Die Arbeiterkammer Wien hat Nebenspesen von elf Versicherern unter die Lupe genommen. Dabei wurden Aspekte wie Unterjährigkeitszuschlag, Kosten für Rückbuchungen bei fehlender Kontodeckung, Kosten bei Vertragsverpfändung, Mahnspesen und Verzugszinsen oder Kosten für ärztliche Atteste untersucht. Wie die Analyse zeigt, handhaben die Versicherer diese Punkte recht unterschiedlich.

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Neue Analyse der AK Wien zu Nebenspesen bei Lebensversicherungen (Cover; Quelle: AK Wien)
Neue Analyse der AK Wien zu
Nebenspesen bei Lebensversicherungen
(Cover; Quelle: AK Wien)

Die Arbeiterkammer Wien (AK) hat am Donnerstag eine neue, von Michaela Kollmann und Christian Prantner verfasste Analyse zu Spesen bei Lebensversicherungsverträgen veröffentlicht. Sie haben 14 Versicherer per E-Mail kontaktiert und mittels Fragebogens um Auskunft gebeten.

Im Einzelnen ging es um Unterjährigkeitszuschläge, Spesen bei Verpfändung des Versicherungsvertrags, Kosten für ärztliche Atteste bei Abschluss, für Zahlungsverzug und für Polizzenduplikate. Die Untersuchung bezieht sich auf Neuverträge und den Befragungszeitraum August bis September 2024.

Elf Anbieter haben geantwortet: Die Bawag P.S.K. Versicherung AG, Donau Versicherung AG, Ergo Versicherung AG, Generali Versicherung AG, Helvetia Versicherungen AG, Oberösterreichische Versicherung AG, Österreichische Beamtenversicherung VVaG, Uniqa Österreich Versicherungen AG, Wiener Städtische Versicherung AG, Wüstenrot Versicherungs-AG und Zürich Versicherungs-AG.

Von Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG, Grazer Wechselseitige Versicherung AG und Merkur Lebensversicherung AG ging laut AK keine Antwort ein.

Unterjährigkeitszuschlag

Die Versicherer gehen mit Unterjährigkeitszuschlägen in der klassischen Er- und Ablebensversicherung recht unterschiedlich um. Die Höhe des Zuschlags variiere je nach Anbieter und Produkt.

Sofern ein Zuschlag verrechnet wird, reiche die Bandbreite von 0,5 Prozent bei halbjährlicher (Wüstenrot) bis drei Prozent (Ergo) bei monatlicher Zahlweise. Die Uniqa verrechne vier Prozent, wobei sich dieser Wert auf die Risiko-/Ablebensversicherung beziehe. Die Helvetia habe keine näheren Angaben zur Höhe gemacht, es komme hier auf den Tarif an.

Wie die Autoren betonen, könne es sein, dass der Unterjährigkeitszuschlag entweder von der Bruttoprämie inklusive Versicherungssteuer oder von der Nettopräme exklusive Versicherungssteuer berechnet wird.

Rückbuchung

Im Falle eine SEPA-Lastschrift können bei der Rückbuchung einer Prämie mangels Kontodeckung verschiedene Zusatzspesen abfallen.

  • Bankspesen des Kunden werden direkt vom Girokonto abgezogen: bis zu knapp 15 Euro.
  • Bankpesen des Versicherers werden dem Kunden weiterverrechnet: zwischen sieben und 15 Euro laut Angaben der Versicherer.
  • Eigene Spesen der Versicherung: zwischen 10 (Wüstenrot) und 15 Euro (Bawag P.S.K und Generali, je nach Höhe der Prämie).

Donau, Ergo, Helvetia, ÖBV, Uniqa und Städtische verrechnen den Angaben zufolge nur die Bankspesen weiter – wobei freilich abseits der Bank- noch Mahnspesen hinzukommen können.

Verpfändung des Vertrags

Wenn eine Lebensversicherung als Kreditsicherheit verpfändet wird, können dafür unterschiedliche Kosten anfallen.

Kostenlos ging dies laut der AK-Erhebung bei Generali und Oberösterreichischer vonstatten, kostenlos zumindest bei Antragstellung bei Donau, Helvetia, Uniqa und Städtischer. Im Übrigen belief sich der Kostenaufwand je nach Versicherer auf 5 bis 40 Euro.

Ärztliche Atteste

Wenn vor Abschluss einer Lebensversicherung ein ärztliches Attest verlangt wird, können dafür ebenfalls Spesen anfallen. Die Versicherungen weisen jedoch laut AK zumeist darauf hin, dass in der Regel die Beantwortung des Gesundheitsfragebogens durch den Versicherungsnehmer ausreicht.

Die Höhe der Kosten hänge vom Arzthonorar ab und betrage – gemäß einer Vereinbarung zwischen Versicherungsverband und Ärztekammer – für eine Arztauskunft 52,98 Euro, für ein ärztliches Attest 191,93 Euro. „Werden Laborbefunde benötigt, kommen die dafür verrechneten Kosten noch dazu.“

Wer wann die Attestkosten zu tragen hat, hängt vom Versicherer und von unterschiedlichen Faktoren wie dem Tarif oder dem (Nicht-)Zustandekommen des Vertrags ab.

Mahnspesen, Verzugszinsen

Den Zahlungsverzug behandeln die Versicherer je nach Art der Prämie (Erst- oder Folgeprämie) bzw. Art der Versicherung (Leben, Unfall, Kfz) „höchst unterschiedlich“, wie die Autoren feststellen.

„Die Versicherer versenden bis zu 4 Mahnungen (z.B. gem. Gebührenblatt der Wüstenrot Versicherung) im Fall des Prämienzahlungsverzuges. Es ist auch möglich, dass das Inkasso an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Inkassobüro übergeben wird.“

Die Höhe der Mahnspesen sei sehr unterschiedlich. Eine Zahlungserinnerung sei manchmal noch kostenlos. Die erste Mahnung koste je nach Versicherer 1 bis 19 Euro. „Jede weitere Mahnung kann bis zu 28 Euro kosten.“ Die Höhe hänge einerseits von der Mahnstufe, andererseits von der aushaftenden Forderung ab.

„Bei zwei Versicherern können Verzugszinsen anfallen“, ist der Analyse zu entnehmen. Die Uniqa verrechne bei Stundungen vier Prozent. Bei der Wüstenrot erfolge eine Verrechnung nur bei Nichtbezahlung von Folgebeiträgen: „Anlastung ab der zweiten Folgebeitragsmahnung, ab Beitragsfälligkeit 0,6 % pro Monat“.

Zum Herunterladen

Der vollständige „AK-Versicherungsspesen-Preismonitor“ („Nebenspesen in Lebensversicherungsverträgen“) kann als PDF-Dokument von der Website der AK Wien heruntergeladen werden.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Darlehen · Gesundheitsreform · Lebensversicherung · Versicherungsteuer
 
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