Dialog rollt neue Tarifgeneration aus

13.10.2025 – Die neuen Tarife in der Risikolebens- sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung warten mit einer Reihe von Änderungen auf.

Die Dialog Lebensversicherungs-AG führt aktuell eine neue Tarifgeneration in Österreich ein. Das betrifft sowohl die Risikolebens- als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Neuerungen in der Risikolebensversicherungen

In der Risikolebensversicherung wurden die Tarife unter anderem durch die Einführung einer differenzierteren Berufsgruppensystematik neu kalkuliert, wie die Dialog in ihrer Mitteilung feststellt.

Die neue Tariflinie „Risk-vario Classic“ soll – neben den beiden „größeren“ Linien „Risk-vario“ und „Risk-vario Premium“ – insbesondere Kunden mit „kleinem Budget“ ansprechen.

In allen drei Tariflinien hat die Dialog für bestimmte Zielgruppen den „Kurzantrag“ eingeführt, der unter den in den Versicherungsbedingungen angeführten Voraussetzungen lediglich zwei Gesundheitsfragen umfasst. Er ersetze aber nicht den Normalantrag, sondern könne optional eingesetzt werden.

Weiters wurde, ebenfalls in allen drei Linien, der vorläufige Versicherungsschutz auf bis zu 200.000 Euro erhöht. Auch bei den Nachversicherungsgarantien habe man nachgebessert, so der Versicherer.

Änderungen in der Arbeitskraftabsicherung

In der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat die Dialog ebenfalls Änderungen vorgenommen. Als die wichtigsten listet sie auf:

  • Nachversicherungsgarantie: Anhebung der maximalen BU-Rente von bisher 3.500 Euro monatlich auf 4.000 Euro (je Inanspruchnahme maximal 50 Prozent der aktuellen BU-Rente und monatlich maximal 1.000 Euro)
  • Einführung einer „Karrieregarantie“: Möglichkeit der Erhöhung der Rente bei einer Gehaltserhöhung (mindestens 5 Prozent) um denselben Prozentsatz (maximal 6.000 Euro; bei Kammerberufen maximal 7.500 Euro)
  • Neues Nachversicherungsereignis bei Erhalt von Prokura
  • Widerspruch der Beitragsdynamik unbegrenzt möglich: Erneute Risikoprüfung entfällt, ab einer Dynamik von 4 Prozent erfolgt lediglich eine finanzielle Angemessenheitsprüfung.
  • Erhöhung der Reha-Hilfe: sechs Monatsrenten, maximal 6.000 Euro
  • Änderung bei Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze: Die versicherte Person kann älter als 50 Jahre sein. Voraussetzung: Die Restlaufzeit des Vertrags muss zum Umstellungszeitpunkt noch mindestens fünf Jahre betragen.

Weiters entfallen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach Angaben der Dialog die Zusatzkosten für monatliche Zahlweise, was zu einer Beitragsersparnis von rund drei Prozent führe.

Weiterführende Information

Weitere Informationen zur neuen Tarifgeneration sind auf der Produkt-Webseite der Dialog abrufbar.

 
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