26.5.2026 – Die Versicherung von Mitgliedern der Exekutive muss Risiken abdecken, die speziell im Dienst entstehen. Organhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung müssen dabei den realen Einsatzbedingungen standhalten. Insbesondere jüngeren Menschen sind die Risiken aber oft nicht bewusst, weshalb Helvetia zur Bewusstseinsbildung beitrage, so Benjamin Zuber, Leiter Exekutivvertrieb bei Helvetia.

Das VersicherungsJournal sprach mit Benjamin Zuber, Leiter des Exekutivvertriebs bei Helvetia Österreich, über Risiken, typische Schadenfälle und Möglichkeiten der Absicherung von Polizisten, Soldaten und anderen Organen der Exekutive.
Als ehemaliger Oberleutnant des Bundesheeres und heutiger Milizoffizier kennt er die besonderen Risiken, denen diese Personengruppen ausgesetzt sind und für die sie einen besonderen Versicherungsschutz benötigen.
Der Berufsalltag bringe für Mitglieder der Exekutive mehr und andere Gefahren mit sich als für andere Berufsgruppen, so Zuber. Daher sei auch eine spezielle Absicherung nötig. Eine „Exekutivdeckung“ umfasse daher Organhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung.
Im Bereich der Unfallversicherung müsse ein umfassender Versicherungsschutz auch Risiken absichern, die in anderen Versicherungen üblicherweise nicht enthalten sind, beispielsweise Fallschirmspringen oder Klettern, ebenso wie Unfälle bei Fahrten mit Blaulicht.
Bei Soldaten gebe es darüber hinaus ein größeres Gefahrenpotenzial durch Übermüdung oder schweres Gepäck und dementsprechendes Verletzungsrisiko bei Übungen.
Haftpflichtschäden würden typischerweise Amts- oder Organhaftung betreffen, weiters Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung oder auch – bei Soldaten – die Beschädigung von Heeres-Kfz, die nur haftpflichtversichert sind und bei denen im Schadenfall ein Regress droht.
Eine deutliche Zunahme sei bei Rechtsschutzfällen zu verzeichnen, es gebe immer mehr Beschuldigungen, Internet und Künstliche Intelligenz würden zum Sinken der Hemmschwelle führen. Aber auch der „raue Umgangston“ beim Bundesheer könne zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Stark verändert habe sich die Risikosituation in den letzten Jahren. Gründe dafür sieht Zuber unter anderem in der Personalsituation bei der Polizei: 2026 müssen 1.400 neue Personen eingestellt werden, um die Pensionierungswelle der Vorjahre zu kompensieren. Gerade neue und unerfahrene Einsatzkräfte seien einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Aber auch immer mehr größere Einsätze, zunehmende Aggressionen, die auch Verletzungsrisiken mit sich bringen, ebenso wie Infektionsgefahren hätten die Risikolage verändert. Und nicht zuletzt spielt die weltpolitische Lage bei den Einsätzen des Bundesheeres zur Friedenssicherung eine Rolle.
Unterschätzt werde häufig auch das Risiko, dass Polizisten, die zu einem Einsatz gerufen werden, in Sekundenschnelle Entscheidungen treffen müssen, während Richter und Staatsanwälte anschließend monatelang Zeit haben zu prüfen, ob das Verhalten rechtens war; nötig sei hier ein Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit.
Gerade jüngere Menschen seien sich dieser Risiken oft nicht bewusst, so Zuber. Viele würden sich keine Gedanken machen, ob ein Fall versichert ist. Hier sei Bewusstseinsbildung nötig, wozu Helvetia mit Vorträgen und Produktvorstellungen beitrage.
Die Absicherung jener Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen, müsse den realen Einsatzbedingungen standhalten, so Zuber. Sie müsse dort ansetzen, wo Standardprodukte nicht mehr greifen, und jene Risiken abdecken, die speziell im Dienst entstehen.
Helvetia bzw. die damalige Ankerversicherung habe bereits in den 1970er-Jahren gemeinsam mit Vertretern des Bundesheeres spezielle Versicherungslösungen entwickelt, aus denen die erste Militärbündelversicherung entstand.
Ein zentraler Bestandteil dieser spezialisierten Absicherung ist heute die Amts- und Organhaftpflichtversicherung, die auf die besonderen dienstlichen Risiken von Bundesheerangehörigen zugeschnitten ist.
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