12.3.2025 – Gefälschte Bilanzen, die Liquidität vortäuschen, Unternehmen, die lange Zeit kleine Rechnungen bezahlen und dann nach großen Bestellungen einfach verschwinden, oder Identitätsdiebstahl: Unternehmen und mit ihnen Kreditversicherer sind heute mit vielfältigen Betrugsversuchen konfrontiert.
Betrugserkennung und -prävention war das Thema eines Vortrags des Juristen und Spezialisten für Betrugsbekämpfung M. Hoffmann bei der gestrigen Fachtagung „Risiko und Rendite: Strategien für mehr Sicherheit von Firmenkunden“ der R+V Allgemeine Versicherung AG.
Betrugsbekämpfung in der Kreditversicherung gehe weit über Schadenbearbeitung und Fragen der Zahlungspflicht des Versicherers hinaus und umfasse auch Prävention, strafrechtliche Verfolgung der Täter sowie – was allerdings nur selten erfolgreich sei – Regressforderungen, so Hoffmann.
Strafrechtliche Verfolgung diene nicht zuletzt der Generalprävention, werde aber oft vernachlässigt. Es gebe kaum Strafverfolgungen von Seiten der Versicherer, er würde es begrüßen, wenn auch andere Versicherer dieses Thema am Schirm hätten.
Sogenannte Firmenbestattungen würden einen großen Teil der Betrugsfälle darstellen. Dabei werde ein Unternehmen nicht einem regulären Insolvenzverfahren zugeführt, sondern einfach nicht weitergeführt und sei nicht mehr greifbar, womit es keine Chance gebe, an Geld zu kommen.
Solche Unternehmen würden zuvor oft drei oder vier Jahre lang existieren und auch (gefälschte) Bilanzen legen, die immer besser werden. Dies täusche Liquidität vor und diene unter anderem als Basis für Kredite.
Anfangs werden dann Waren in zuerst kleinem Umfang bestellt und auch bezahlt, bis schließlich große Bestellungen gegen Rechnung erfolgen, die dann nicht mehr bezahlt werden; die Firmen verschwinden.
Manchmal handle es sich dabei um ursprünglich redliche Unternehmen, die ein Insolvenzverfahren vermeiden wollen; häufiger seien aber mit großer krimineller Energie von vorneherein geplante Unternehmensgründungen.
In vielen Fällen würden auch bestehende Gesellschaften aufgekauft, die aus Altersgründen abgegeben werden – bei lange bestehenden Unternehmen brauchen sich die Betrüger auch keine Gedanken über die Bonität zu machen.
Teilweise würden sich die Kriminellen dabei der Hilfe – meist ausländischer – Strohmänner als Geschäftsführer bedienen, denen ein gut bezahlter Job versprochen wurde und die oft nicht wissen, dass ihre Identität für Straftaten verwendet wird.
Inzwischen würden rund um dieses Thema auch eigene Geschäftsmodelle existieren, so Hoffmann. So habe sich ein Markt für den Verkauf von GmbHs etabliert, wobei die Betreiber der betreffenden Plattformen im Dunkel bleiben.
Auch gebe es „Berater“, die Unternehmen bei ihrer Bestattung unterstützen und dabei keine Rücksicht auf Gläubiger nehmen. Ihnen gehe es ausschließlich darum, Eigentümer oder Geschäftsführer von insolventen Unternehmen vor den Folgen der Insolvenz zu bewahren.
Und schließlich gebe es Leute, die ständig neue GmbHs gründen und über tausende „Vorratsgesellschaften“ verfügen; werden solche Gesellschaften dann übernommen, sei es schwierig zu sagen, ob sie für Straftaten oder ganz normal verwendet werden.
Besonders problematisch sei aus Sicht der Kreditversicherung der Identitätsdiebstahl. Dabei würden beispielsweise Waren über leicht veränderte E-Mail-Adressen bestellt, es könne aber so weit gehen, dass Kriminelle Webseiten von Unternehmen fälschen.
Weil aber die Leute, die die Ware bestellt haben, mit dem Unternehmen überhaupt nichts zu tun haben, es keinen Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und diesem Unternehmen gibt und das Unternehmen der Forderung widerspricht, sei dieser Fall in der Kreditversicherung nicht gedeckt.
Typische Betrugsfälle seien es beispielsweise, wenn auf Rechnung bestellte Waren überhaupt nicht zum Geschäftszweck des (vorgeblichen) Bestellers passen oder der Besteller ein großes, bekanntes Unternehmen sein soll, bei dem eine Listung normalerweise sehr schwierig ist.
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