13.3.2023 – Ein Lebensversicherungsprodukt mit Option auf regelmäßige Teilentnahme steht in der Kritik des Verbraucherschutzvereins. Ein Gerichtsverfahren dazu hat vor eineinhalb Monaten begonnen. Am Samstag hat der ORF die Sache thematisiert. Bei der Diskussionsrunde dazu wurde auch über Provisionen und Transparenz gesprochen.
Es ist rund ein Jahr her, dass der Verbraucherschutzverein (VSV) ein Lebensversicherungsprodukt der Generali Versicherung AG ins Visier genommen hat, dessen Konstruktion er als fehlerhaft betrachtet (VersicherungsJournal 30.5.2022).
Kritisiert wird, sie stelle einerseits einen Vermögensaufbau für die Pension in Aussicht, beinhalte aber andererseits zugleich die Option auf wiederkehrend mögliche Teilauszahlungen, mit denen sich, in Kombination mit den in den ersten Jahren abgezogenen Kosten, der angestrebte Vermögensaufbau nicht erreichen lasse.
Der VSV hatte damals eine Sammelaktion gestartet, das Gerichtsverfahren hat laut VSV im Februar begonnen. Ziel sei es, dass die Prämien inklusive Zinsen rückerstattet werden.
Am Samstagabend letzter Woche wurde das Thema in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ an Hand eines Beispielfalls eines Kunden diskutiert, der zwei Lebensversicherungen abgeschlossen hatte.
Daniela Holzinger vom VSV sagte dabei, im Zuge der Sammelaktion des Vereins seien mehrere hundert Eingaben bei diesem eingelangt.
Viele, die sich an den VSV wenden, würden angeben, „dass man nicht aufgeklärt worden ist über die horrenden Kosten, die hinter diesen Produkten stecken“, sagte Holzinger und übte in dem Zusammenhang Kritik an der Höhe der Abschlussprovisionen.
ÖVM-Präsident Alexander Punzl – selbst nicht Streitpartei, aber zu der TV-Diskussion eingeladen – hielt ein Vertragsoffert in die Kamera: Mit 120 Seiten habe es einen Umfang, der es für den Kunden unübersichtlich mache.
„Versteckt“ seien die Kosten allerdings nicht. Einem durchschnittlich verständigen Konsumenten müsse auch klar sein, dass „am Schluss nicht mehr so viel drin sein kann“, wenn während der Laufzeit immer wieder Geld entnommen wird.
Das Konzept von Teilauszahlungen an sich erachtet Punzl als „kontraproduktiv“, wenn man als Veranlagungsziel die Vorsorge für die Pension verfolge und zu diesem Zweck schließlich einen Vertrag vereinbare, der grundsätzlich auf eine lange Laufzeit angelegt ist.
Zum Thema Provision sagte Punzl, diese mache nur einen Teil der Kosten aus. Eine Bezahlung gegen Honorar statt Provision sieht er skeptisch: Müsste er eine Jungfamilie beraten, würden bei einem angenommenen Stundensatz von 160 bis 180 Euro in Summe um die 1.500 Euro anfallen. „Welcher Kunde ist bereit, so einen Betrag zu zahlen? Keiner.“
Die beiden Finanzdienstleister, bei denen der Versicherungsnehmer im Beispielfall Kunde war, waren ebenso wie die Generali nicht im Studio vertreten.
Der ORF zitierte aber aus einer Stellungnahme der EFS Euro Finanz Service Vermittlungs-AG, wonach die Kunden im Rahmen der Beratung darauf hingewiesen würden, dass Teilauszahlungen „den Ertrag und das Kapital am Ende der Laufzeit vermindern“.
Die Deutsche Vermögensberatung habe mitgeteilt, dass es sich um „ein der Finanzmarktaufsicht gemeldetes Produkt handelt“ und die Vorwürfe unberechtigt seien.
Die Generali schrieb dem ORF, sie habe keine Produkte im Bestand, die Kunden verpflichten würden, Teilauszahlungen in Anspruch zu nehmen. Solche Auszahlungen gebe es nur auf gesonderten Antrag der Kunden. Die Flexibilität, dies im Bedarfsfall tun zu können, werde von den Kunden geschätzt. Das Produkt entspreche den gesetzlichen Vorgaben.
Die Sendung „Bürgeranwalt“ ist bis Freitag online in der „TVthek“ des ORF (der Link führt direkt zum Beitrag) abrufbar.
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