11.3.2026 – Probleme im Begutachtungsprozess zu Pflegegeld und Pensionen wegen Erwerbsunfähigkeit ortet die Arbeiterkammer in Oberösterreich. In einer Umfrage hätten viele von negativen Erfahrungen berichtet, darunter Voreingenommenheit, Mangel an Respekt und an der Berücksichtigung von Unterlagen. Viele Antragsteller sagten außerdem, ihre finanzielle und gesundheitliche Lage habe sich nach einer Antragsablehnung oder einer zu geringen Einstufung des Pflegegeldes verschlechtert.

Die Zuerkennung dauerhafter Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension in der Sozialversicherung ist bereits mit der Reform 2014 zugunsten von Rehabilitationsmaßnahmen und Umschulungen verschärft worden.
Aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) erhöht dies das Risiko, dass Personen mit gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen und ohne realistische Chance auf Rückkehr ins Berufsleben keine solche Pension erhalten.
In Oberösterreich sei die Zuerkennungsquote von 37,5 Prozent 2010 auf 21,9 Prozent 2024 gesunken. Dies stellte die AKOÖ am Dienstag anlässlich der Präsentation einer eigenen Untersuchung zu diesem Thema fest.
Die Datenerhebung erfolgte durch das Meinungsforschungsinstitut Foresight. Die finale Stichprobe umfasst 817 Fälle. 589 Befragte haben in den vergangenen zehn Jahren einen Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gestellt, 396 einen Antrag auf Pflegegeld. Weiters wurden elf qualitative Telefoninterviews mit Antragstellern geführt.
„Zusammenfassend sind die Rahmenbedingungen der Untersuchung für Antragsteller auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension wenig zufriedenstellend“, heißt es von der AKOÖ auf Grund der Umfrageergebnisse.
Wie die PVA vorwegschickt, fand die Untersuchung bei Pensionsanträgen in 55 Prozent der Fälle in einer PVA-Stelle statt. Bei Pflegegeldanträgen erfolgte sie in 81 Prozent der Fälle in den eigenen vier Wänden.
Pflegegeld-Antragsteller berichteten laut AKOÖ zum Teil über unangekündigte Begutachtungen zu Hause, die als große Belastung beschrieben worden seien.
Acht Prozent der Pflegegeld-Antragsteller hätten berichtet, dass die Anwesenheit einer Begleitperson nicht erwünscht oder verboten gewesen sei. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sei dies bei 30 Prozent so gewesen.
Unterschiede zeigen sich auch in der Wahrnehmung der Antragsteller, wenn man nach der finanziellen Situation der Antragsteller differenziert.
Antragsteller, „deren Einkommen nicht ausreicht und die oftmals nicht wissen, wie sie finanziell durchkommen sollen“, sprachen häufiger von unangenehmen Situationen als finanziell Bessergestellte.
Insgesamt werde die Untersuchung „überwiegend negativ“ erlebt. 70 Prozent jener, die eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragten, bezeichnen sie als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Anträgen auf Pflegegeld sind es 42 Prozent.
Befragte erzählten laut AKOÖ von einem unfreundlichen Ton oder etwa der Unterstellung, gesundheitliche Probleme zu simulieren. Auch von „Desinteresse, fehlender Empathie und Sensibilität“ seitens der Gutachter sei die Rede gewesen, ebenso vom Eindruck, Gutachter wären voreingenommen oder die Begutachtung von vornherein auf eine Ablehnung ausgerichtet gewesen.
Defizite seien außerdem bei der Berücksichtigung von Befunden sowie der Krankengeschichte genannt worden, und die Sichtweise der Antragsteller werde „oft nicht umfassend erfasst“.
Antragsteller von Pflegegeld hätten auch von Forderungen nach der Demonstration intimer Tätigkeiten wie Toilettengang und Duschen berichtet, die für die Antragsteller sehr schwierig sind.
„Die Untersuchungen im Rahmen von Zweitgutachten nach Einsprüchen von PVA-Bescheiden werden mehrheitlich als respektvoller beschrieben“, so die AKOÖ weiter.
Die AKOÖ hat 2025 nach eigenen Angaben 2.507 Gerichtsverfahren gegen die PVA geführt.
58,7 Prozent der Pflegegeldfälle und 33,1 Prozent der Fälle im Bereich Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension seien aus für die Kammer positiv abgeschlossen worden. Im Bereich Pflegegeld sei es um rund 9,52 Millionen Euro gegangen, bei den Pensionen um rund 60,83 Millionen.
„Auffallend“ sei, dass im Fünf-Jahres-Vergleich die Zahl der Gerichtsverfahren gestiegen sei: beim Pflegegeld von 536 (2021) auf 981 (2025), bei der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension von 1.028 (2021) auf 1.526 (2025).
„Aufgrund der Häufigkeit der Fälle, in denen beispielsweise die Einschätzungen des Pflegebedarfs durch die PVA von den Sozialgerichten nach oben korrigiert werden, ist schon zu hinterfragen, ob die Begutachtung der PVA immer in der erforderlichen Qualität durchgeführt wird“, schließt die AKOÖ daraus.
Nach Ablehnungen von Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension verschlechterte sich laut den Ergebnissen für 62 Prozent der Antragsteller die finanzielle und gesundheitliche Situation.
Nur 23 Prozent konnten, „mitunter in sehr schlechtem gesundheitlichen Zustand“, in ihrem Beruf weiterarbeiten, 44 Prozent mussten sich beim AMS melden, 22 Prozent konnten keine Reha-Maßnahmen absolvieren und 21 Prozent absolvierten AMS-Maßnahmen.
Was abgelehnte Pflegegeldanträge betrifft, übernahmen bei 71 Prozent Angehörige oder Bekannte die Pflegearbeit, 43 Prozent mussten auf Ersparnisse zurückgreifen, bei 39 Prozent verschlechterte sich die gesundheitliche Situation weiter. 27 Prozent konnten keine professionelle Hilfe bezahlen.
Die Arbeiterkammer Wien sprang der AKOÖ in einer Aussendung zur Seite und sprach von einer „Kette eines umfassenden Systemversagens“.
Neben einer unabhängigen Begutachtungsstelle sei ein „massiver Präventionsschub“ nötig, so die AK Wien: ein Präventionsgesetz mit fixen Budgets, ein trägerübergreifendes Management gegen Kündigungen im Krankenstand und ein sofortiges Reha-Angebot nach abgelehnten Pensionsanträgen.
„Begutachtungen betreffen Menschen in schwierigen Lebenssituationen“, sagte die PVA auf Anfrage des VersicherungsJournals in einer Reaktion auf die AK-Studie. „Uns ist bewusst, dass Begutachtungen mit Sorgen, Unsicherheit und großen Erwartungen verbunden sind.“
Und weiter: „Unsere Gutachter sind bemüht, unter Berücksichtigung des Ärzte- bzw. Gutachtermangels, sich Zeit für die Gespräche zu nehmen, zuzuhören und sich sorgfältig mit den individuellen gesundheitlichen Einschränkungen der Versicherten auseinanderzusetzen.“
Gleichzeitig müssten Entscheidungen über Leistungen wie Pflegegeld oder eine Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen getroffen werden.
Die medizinische Begutachtung diene dazu, den Gesundheitszustand sowie dessen Auswirkungen auf Pflegebedarf oder Arbeitsfähigkeit objektiv zu beurteilen. Ihre Gutachter seien „an gesetzliche Vorgaben gebunden und auf die Republik Österreich vereidigt“, betont die PVA. „Sie vertreten daher keine ökonomischen Interessen.“
Man nehme Studien und Rückmeldungen zur Begutachtung „sehr ernst“, so die PVA weiter. „Sie geben wichtige Hinweise darauf, wie Verfahren erlebt werden und wo Verbesserungen möglich sind. Unser Ziel ist es, Begutachtungen fachlich fundiert, nachvollziehbar und zugleich respektvoll gegenüber den Versicherten durchzuführen.“
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