26.1.2026 – Informationsdefizite auf beiden Seiten des Versicherungsvertrags – dieses Spannungsfeld beleuchtet Moritz Zoppel in dem bei Manz erschienenen Buch „Versichertes Risiko“.
Der „durchschnittliche Versicherungsnehmer“ versteht das „Rechtsprodukt“ Versicherung oft nur unzureichend, Formulierung und Umfang der Unterlagen laden ihn kaum zur Beschäftigung ein, er kann die versicherungsmathematischen Grundlagen in aller Regel nicht beurteilen, und zur Disposition stehen die Bedingungen sowieso nicht. „Ausprobieren“ kann man die Versicherung auch nicht.
Der Versicherer auf der anderen Seite versteht zwar sein Produkt, muss es aber auf den Kunden abstimmen, das abzusichernde Risiko kennen und ist damit bei der Informationsbeschaffung regelmäßig auf die Kooperation des Versicherungsnehmers angewiesen.
So skizziert Moritz Zoppel in seinem jüngst bei Manz erschienenen Buch „Versichertes Risiko“ die „beidseitige Informationsasymmetrie“ zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
„Eine wesentliche Aufgabe des Versicherungsvertragsrechts ist es daher seit Langem, einen effizienten Informationsaustausch zwischen den potenziellen Vertragspartnern bereits im vorvertraglichen Stadium zu ermöglichen“, schreibt Zoppel.
Dabei verweist er auf das in der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie genannte, kurzgefasste Prinzip, dass der Vertrieb „ehrlich, redlich und professionell“ erfolgen muss – was im Übrigen an das mehr als 200 Jahre alte Preußische Allgemeine Landrecht erinnere, das die Vertragsparteien zu „besonderer Treue, Redlichkeit und Aufrichtigkeit“ verpflichtete.
In seinem Buch – seiner im November 2024 an der Wirtschaftsuniversität Wien angenommenen Habilitationsschrift – macht sich Zoppel an die juristische Analyse dieser Informationsungleichgewichte.
Er untersucht, wie Rechtsinstrumente zur „Entspannung“ dieses Spannungsfeldes beitragen. Dafür hat er Literatur und Judikatur bis zum Frühjahr 2025 berücksichtigt.
Zunächst erörtert Zoppel das „Risiko als Vertragsgegenstand“ und befasst sich mit den damit zusammenhängenden Informationsasymmetrien.
Im Weiteren legt er den Fokus auf die Auslegung und Kontrolle von AVB, das „Informationsmodell“ (Aufklärung und Beratung), vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers und die Grenzen der Informationsverwertung durch den Versicherer.
„Versichertes Risiko“
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