Uniqa legt neue Sonderklasseversicherung auf

14.9.2026 – Die neue Tarifserie soll mehr Flexibilität und damit individuelle Anpassungen an unterschiedliche Lebensphasen ermöglichen. (Bild: Sassi/Pixelio.de)

Mit ihrer neuen Sonderklasse-Porduktlinie will die Uniqa dem Umstand entgegenkommen, dass Menschen unterschiedliche Lebensphasen, etwa Berufseinstieg oder Familiengründung, durchlaufen.

„Mit unserer neuen Sonderklasseversicherung können Kundinnen und Kunden auf solche Veränderungen reagieren, ohne wieder bei null anfangen zu müssen“, sagt Hans Aubauer, Leiter der Krankenversicherung.

Die verschiedenen Tarifangebote

Die neuen Sonderklasse-Angebote sind in den Ausführungen Start, Optimal, Optimal Plus und Premium erhältlich; unverändert bestehen bleibe die Sonderklasse nach Unfall, die ausschließlich Krankenhausaufenthalte infolge eines Unfalls absichert.

Uniqa: Sonderklasse-Tarife

Tarif

Deckung

Sonderklasse nach Unfall

Schutz bei Krankenhausaufenthalten infolge eines Unfalls ohne Selbstbehalt

Start

Für Krankenhausaufenthalte nach Unfällen und bei definierten schweren Erkrankungen

Optimal

Optimal Plus

Schutz für medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte; Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Selbstbehalte

Premium

Schutz für medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte ohne Selbstbehalt

Je nach Tarif gehören unter anderem Transportkosten ins Krankenhaus, Kinderbegleitkosten, Krankenhaus-Tagegeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse, ärztliche Zweitmeinungen, Zuschüsse zum Familienzimmer sowie Leistungen wie die Vorsorgeuntersuchung „Vitalcheck“ oder die stationäre Mitversicherung von Neugeborenen ab Geburt zum Leistungsumfang.

Die Tarife „Sonderklasse nach Unfall“ und „Sonderklasse Start“ sind für Einzelpersonen auch direkt online abschließbar, dies „ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung“, so die Uniqa, „es müssen nur einige Gesundheitsfragen beantwortet werden“.

Umstiegsrecht

Als „wesentlichen Vorteil“ der neuen Tarifserie hebt die Uniqa das „flexible Umstiegsrecht“ hervor.

„Versicherte können ihren Schutz in festgelegten Intervallen anpassen und dabei sowohl in leistungsstärkere als auch in günstigere Tarifvarianten wechseln. Dieser Wechsel erfolgt ohne neuerliche Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten“, erläutert der Versicherer.

Somit müsse die Entscheidung für eine bestimmte Tarifstufe nicht für immer dieselbe bleiben. „Kunden können mit einem passenden Schutz starten und später reagieren, wenn sich ihre Lebenssituation, ihre Bedürfnisse oder ihre finanziellen Möglichkeiten verändern.“

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesundheitsreform · Krankenzusatzversicherung
 
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