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Mehr als 1.600 Sanktionen wegen Verstößen gegen die IDD

23.3.2026 – In 24 der 30 EWR-Länder sind 2024 insgesamt 1.656 Sanktionen und Maßnahmen wegen Verstößen gegen die Versicherungsvertriebsrichtlinie verhängt worden. Auch Österreich ist darunter: Hier wurden 25 Fälle gezählt, wobei es in allen um „organisatorische Anforderungen“ ging.

Lupe (Bild: Markus Winkler/Unsplash)
Bidl: Markus Winkler/Unsplash

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat neue Daten über Verstöße gegen die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) veröffentlicht.

Sie zeigen, wie und wie oft die nationalen Aufsichtsbehörden 2024 mit Sanktionen, einschließlich sonstiger Maßnahmen, darauf reagiert haben. Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor.

Hinweis zur Methodik: Eine Sanktion kann sich mitunter auf Verstöße gegen mehr als nur eine Bestimmung beziehen. Für die Gesamtrechnung werden solche Fälle aber nur als eine Sanktion gewertet.

Da die IDD den Staaten einen Spielraum bei der Sanktionierung einräume, könne es auch einen gewissen Spielraum bei der Interpretation geben, ob eine spezifische Maßnahme in den Rahmen von IDD-Sanktionen fällt, merkt die Eiopa zudem an.

1.656 Sanktionen in 24 EWR-Ländern

2023 waren in 20 der 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – ihm gehören die 27 EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein an – Sanktionen (einschließlich Maßnahmen) ausgesprochen worden, insgesamt 1.510.

2024 ist diese Zahl um 9,7 Prozent auf 1.656 gestiegen. Sanktionen wurden in diesem Jahr in 24 EWR-Ländern verhängt – in allen außer Island, Luxemburg, Litauen, der Slowakei, Spanien und Schweden.

Rund die Hälfte der Sanktionen und Maßnahmen (810) wurde allein in Deutschland gezählt.

Häufigste Maßnahmen: Entzug der Eintragung und Strafzahlungen

Wie schon 2023 war auch 2024 der Widerruf der Eintragung als Vermittler die am häufigsten verhängte Maßnahme. Sie wurde 844-mal angewandt (+18,5 Prozent gegenüber 2023).

An zweiter Stelle folgten Strafzahlungen (318). Deren Anzahl halbierte sich gegenüber 2023 nahezu (–41,5 Prozent); der Gesamtbetrag der Strafen belief sich dennoch auf rund 1,58 Millionen Euro, den mit Abstand höchsten Wert bisher.

Um mehr als die Hälfte höher als 2023 war 2024 die Anzahl der Anordnungen, Fehlverhalten zu unterlassen (264; +56,2 Prozent). Zu öffentlichen Bekanntmachungen kam es 17-mal (+54,5 Prozent). Zeitweilige Verbote, eine Managementfunktion auszuüben, wurden 2024 nicht verhängt (2023: 3).

In 213 Fällen wurden „andere Sanktionen und Maßnahmen“ ergriffen; das können zum Beispiel Verweise oder Verwarnungen sein.

Österreich: 25 „andere Sanktionen und Maßnahmen“

In Österreich waren alle 25 Fälle der letztgenannten Kategorie zuzuordnen. Gegenüber 2022 und 2023 ist die Anzahl der hierzulande verhängten Maßnahmen deutlich gestiegen, damals waren es vier bzw. nur eine.

In der Sache ging es in Österreich in allen Fällen ausschließlich um – nicht näher spezifizierte – Verstöße gegen Vorschriften aus dem Kapitel IV der IDD, welches „organisatorische Anforderungen“ regelt.

 
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