16.12.2024
Das Vertriebsrecht sieht im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten (Insurance-based Investment Product; IBIP) bekanntermaßen besondere Regelungen vor.
So müsse ein Versicherungsvermittler unter anderem Informationen über Kenntnisse und Erfahrung des (potenziellen) Kunden in Bezug auf den speziellen Produkttyp, die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele dieser Person erheben, macht der Fachverband der Versicherungsmakler aufmerksam.
Für die Dokumentation dieses Prozesses hat der Fachverband in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Roland Weinrauch ein Formular entwickelt, dieses sei nun „anhand von Erkenntnissen aus gewerberechtlichen Überprüfungen“ aktualisiert worden.
Das Musterformular zur Geeignetheitsprüfung und -erklärung von Versicherungsanlageprodukten ist auf der Website der Wirtschaftskammer für Mitglieder online abrufbar.
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