Weil sich die Besucherin eines Wildparks von den Tieren, die sie füttern wollte, bedrängt fühlte, versuchte sie sich rückwärtsgehend zu entfernen, stürzte und verletzte sich schwer. Vom Betreiber des Parks verlangte sie Schmerzensgeld, dieser habe seine Verwahrungs- und Beaufsichtigungspflicht nicht erfüllt.
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