Als ein Blitz in einen Verteilerkasten einschlug, wurden auch elektronische Teile eines in der Nähe abgestellten Fahrzeugs bestätigt. Die Frage, ob es sich dabei um eine von der Kaskoversicherung gedeckte unmittelbare Einwirkung einer Naturgewalt gehandelt hat, musste der Oberste Gerichtshof klären. (Bild: Felix Mittermeier/Wikimedia.)
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