Ein Arbeitnehmer hat eine alternative, wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode in Anspruch genommen und fordert von der Gesundheitskasse dafür die Übernahme der Kosten. Der OGH stellte klar, unter welchen Bedingungen eine solche Kostenübernahme erfolgen kann. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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