Der Haftpflichtversicherer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs hatte verschiedene Leistungen erbracht. Als sich herausstellte, dass der gegnerische Lenker allein schuld am Unfall war, forderte der Versicherer vom Halter des Fahrzeugs den Ersatz seiner Zahlungen. Ob seine Forderung bereits verjährt war, musste der OGH entscheiden. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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