Nach einem Training, das der Vorbereitung auf seinen Einsatz in einem neuern Verein diente, erlitt ein damals arbeitsloser Profi-Eishockeyspieler einen Verkehrsunfall. Schließlich musste der OGH entscheiden, ob es sich dabei um einen von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckten Arbeitsunfall gehandelt hat.
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