Ob für eine Klage gegen den Fahrzeughersteller im Dieselskandal Rechtsschutzdeckung besteht, wenn der Kaufpreis nicht festgestellt werden kann oder das Fahrzeug ursprünglich geleast, dann aber ins Eigentum übernommen wurde, hat der Oberste Gerichtshof in zwei Entscheidungen beurteilt. (Bild: Ruben de Rijcke auf Wikimedia Commons)
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