Der Ehemann einer Versicherungsnehmerin verursachte beim Baumfällen Schäden an einem fremden Grundstück. Der Privathaftpflichtversicherer verweigert die Deckung, weil in den Bedingungen das Risiko des Haus- und Grundbesitzes ausgeschlossen ist. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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