Ein Unternehmen hatte bei der Montage einer Photovoltaikanlage eine Entwässerungsrinne beschädigt, was Jahre später zu einem Schaden am Haus führte. Inzwischen hatte das Unternehmen den Haftpflichtversicherer gewechselt, beide Versicherer lehnten die Deckung ab. Das Unternehmen wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle der Makler. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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