Die Leistungen aus einer Lebensversicherung waren im Zuge einer Finanzierung an eine Bank verpfändet worden. Nach rund zwölf Jahren Laufzeit trat der Versicherungsnehmer – mit Zustimmung der Bank – vom Vertrag zurück, Stichwort: „ewiges Rücktrittsrecht“. Vor Gericht bestritt der Versicherer nicht nur, den Kunden falsch belehrt zu haben, sondern auch das Recht des Kunden, den Betrag aus der verpfändeten Versicherung für sich einzuklagen.
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