Nachdem eine Autofahrerin mit einem ungesicherten und unbeleuchteten Betonleitelement kollidiert war, stellte sie eine Schadenersatzforderung an den Wegehalter. Drei Wochen vor dem Unfall war ein reflektierender Baken noch vorhanden, Unbekannte hatten ihn entfernt. Der OGH musste entscheiden, ob die Kontrollen ausreichend waren.
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