Nachdem an einem Wohnhaus eine massive Rissbildung aufgetreten ist, stellte sich dem Obersten Gerichtshof die Frage, ob langsame, mit freiem Auge nicht wahrnehmbare Bewegungen des Erdreichs als Erdrutsch im Sinn der Versicherungsbedingungen eines Sturmversicherung gelten. (Bild: dre2uomaha0 auf Pixabay)
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