24.7.2008 – Verzeihen sie mir den ersten Aufschrei: "Autsch" - Nur wo kommt bitte wieder mal die Idee her, dass er NUR beim Makler dieses Risko richtig versichern hätte können?! Und warum sollte der Agent "kein Problem" haben und nur der Makler eines? Auch der Agent haftet für seine Fehler und zwar via seiner Haftungserklärung eines VU, welches er ja schon nur um den Gewerbeschein zu bekommen, bei der Gewerbeanmeldung unbedingt beibringen muss.
Einen gemeinsamen Punkt haben wir ja auch hier wieder, wie von Ihnen ebenfalls angemerkt: "Fehler können jedem von uns passieren." Und dass sich bei falscher Beratung der Agent nicht aus der Verantwortung stehlen kann, schreibt auch das Gesetz so vor (wie auch bei den Maklerkollegen). Genau dann sollte derjenige dafür einstehen und seinen Fehler ausbessern (wenn man ihm die Chance dazu gibt ?!).
Raimund Andexlinger
zum Leserbrief: „Problemfall”.
+Jürgen Oppelz - Makler haftet schon vor Abschluss. mehr ...
Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder - Beratung als Nebenpflicht. mehr ...
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.