2.6.2008 – Die Stellungnahmen der Gesellschaften sind aufschlussreich, besonders wenn zum Beispiel die Wiener Städtische den Bestandschutz des Vermittlers in den Mittelpunkt stellt – genau da liegt aber der Haken: Man kann eklatante Betreuungsmängel nicht durch die Rute „Dauerrabatt-Rückforderung“ kaschiere.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Fällt der Dauerrabatt?”.
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