14.5.2008 – Wo sind hier die Konsumentenschützer? Es ist tatsächlich bei Gesellschaften mit zusätzlichen Treuebonusregelungen fast unmöglich, vor Ablauf von zehn Jahren aus den Verträgen auszusteigen. Dieser Umstand wird in einschlägigen Versicherungsvergleichen weder aufgezeigt noch werden entsprechende Musterprozesse geführt.
Helmut Emberger
zum Artikel: „Das Kreuz mit dem Dauerrabatt”.
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