28.7.2008 –
Der Versicherer haftet auch beim Agenten nicht für alle Fehler! Auch wenn für den Agenten die Beratung nur eine Nebenpflicht ist, hat er natürlich die Erwartungen des Versicherungsnehmers (= Versicherungskunde) zu hinterfragen, aber eben mit der Botschaft und der Beauftragung als Erfüllungsgehilfe seiner Versicherung im Hinterkopf.
Er braucht sich nicht umfassend und präventiv mit allen erkennbaren Sorgen und Wünschen des Klienten beschäftigen, dazu müsste er Klientenvertreter sein und nicht Versicherungsvertreter. Er braucht auch nicht den Markt nach passenden, individuellen Lösungen abzusuchen, sondern wählt aus seinem Standardprogramm die rote, gelbe oder grüne Polizze.
Mehr braucht er nicht tun, mehr darf der Versicherungsnehmer von ihm auch nicht erwarten. Sein Versicherer haftet für Produktfehler. Für seine – eingeschränkten – Beratungsfehler haftet er selber und zwar ohne Obergrenze mit dem Privatvermögen. Genauso, wenn er beim Versicherungsnehmer den Eindruck erweckt, Kundeninteressen zu vertreten und damit als Pseudomakler auftritt!
Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder
zum Leserbrief: „Makler haftet schon vor Abschluss”.
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