24.7.2008 – Auch wenn es manche Agenten noch immer nicht wahr haben wollen oder nicht bergreifen, gibt es doch einen gravierenden Unterschied zwischen der Makler- und Agentenhaftung. Ein Agent kann niemals dafür haftbar gemacht werden, wenn er dem Kunden nicht das nach "Best Advice" beste Produkt am Markt anbietet, weil es sein Agenturgeber, sprich seine Versicherungsgesellschaft, nicht führt. Er kann und darf es nämlich dann gar nicht anbieten. Beispiel: Es gibt nur wenige, oder überhaupt nur ein VU, welches Swimmingpool-Abdeckplanen gegen Sturm und Hagel mtitersichert. Wenn ich als Makler dieses Produkt einem Kunden nicht anbiete und ich weiß, dass er einen Pool mit Planenabdeckung hat, dann kann ich im Schadenfall ernsthafte Probleme bekommen. Nicht jedoch der Agent, wenn seine Versicherungsgesellschaft, an welche er ja gebunden ist, diese Deckung nicht anbietet. So einfach und klar ist der Unterschied und vielleicht verstehen es jetzt auch die letzten Agenten, welche immer noch glauben, sie seien in irgend einer Form auch Makler.
Hans Lungenschmid
lungenschmid.keg@ktv-ternberg.at
zum Leserbrief: „”.
+Franz Hasenberger - Die wirklichen Probleme liegen anderswo. mehr ...
Hans Lungenschmid - Keine "Nebenbuhler". mehr ...
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