25.7.2008 – Geehrter Herr Rössler, können Sie für Ihre Behauptung (daß der VR für die Falschtarifierung des Agenten jedenfalls haftet) auch eine schrifltiche Bestätigung Ihres Versicherers beibringen? (eine rechtsgültige - mit 2 Unterschriften) Wenn ja, dann können wir weiterdiskutieren, wenn nein ... dann brauchen wir nicht nur die Kirche im Dorf lassen, sondern ersparen uns einige unnötige Auseinandersetzungen - und manchen Kunden ein böses Erwachen.
Rudolf Mittendorfer
zum Leserbrief: „Die Kirche im Dorf lassen”.
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