17.3.2008 – Dass der Makler trotz Schadenskündigung der Versicherung den Versicherungsschutz verlängerte, ist meiner Meinung nach wohl ein Fehler, der vom Makler (bzw. seiner Haftfplichtversicherung) ausgebadet werden muss. Oder durfte die Schadenskündigung nur vom Makler ausgestellt werden?
Fragen, die eine im Versicherungs- und Vertragsrecht nicht gefestigte Person wohl nicht so leicht lösen wird können, da ja die Vereinbarung zwischen Makler und Versicherung auch nicht offen gelegt ist.
Franz Hasenberger
zum Artikel: „Polizzen nicht immer zuverlässig”.
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