Garantie - von wem?

21.7.2008 – Abgesehen von der jeweils prinzipiellen Einstellung zu Garantieprodukten (meine persönliche Meinung dazu habe ich in einem Leserbrief geäußert), muß ich als Standesvertreter zu größter Vorsicht raten. Es hat sich eingebürgert, daß Versicherungsgesellschaften Garantieprodukte mit externen Garantiegebern - auch amerikanischen Banken und Investmenthäusern - auflegen. Seitens der FMA konnten wir auf Anfrage (viele KollegInnen wollten Rechtssicherheit) dazu noch keine befriedigende Antwort erhalten.

Folgende Szenarien sind denkbar: Die Ergebnisse sind bei oder über der Garantie - alles bestens. Die Garantie kommt zum Tragen und der Garantiegeber kann sie leisten - ok. Die Garantie kommt zum Tragen, aber der Garant ist NICHT in der Lage, sie zu leisten!

In diesem letzten Fall stellt sich die Frage: Haftet die VU (obwohl am Prospekt die Haftung ausgeschlossen ist)? Hat der Kunde Pech gehabt? Haftet der Vermittler? Bei einem vertraglich gebundenen Vermittler (Agent) ist dies wohl klar zu verneinen, für einen Makler stellt sich aber sehr wohl die Frage, ob ihm aus dem Titel der Solvenzprüfung nicht eine Haftung zugemessen werden kann.

Schließlich können wir heute praktisch täglich zusehen, wie die Ratings von einstmals berühmten und anerkannten Instituten den Bach runtergehen. Daher ist bei derartigen Produkten die Auswahl des Emittenten eine besonders heikle Frage.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Versicherer setzen auf Garantieprodukte”.

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