16.7.2008 – Die Erkenntnis, dass hier gravierende Unterschiede am Markt zu beobachten sind, ist nicht neu, hier liegt ja ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des seriösen Maklers: "Best Advice". Während z. B. einer der Anbieter auf ein Verweisungsrecht verzichtet und zum Schluß mit dem VN den Gewinn teilt, hat ein anderer, der hier zu Recht nicht erwähnt wurde, eine gar drollige Idee: Wer sein Produkt haben will, muß eine Risiko-LV zu nicht gerade einem Billigtarif dazukaufen, Gewinnbeteiligung? Hier Fehlanzeige! Ein neuer Trend? Wer eine Semmel kauft, muß auch Butter dazu nehmen ...
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „BU: Kleine Versicherer schneiden besser ab”.
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