13.5.2008 – In all meinen zahlreichen Jahren in der Branche kam noch nie – weder von einer seriösen Bank, noch von einem Kunden – das Ansinnen, einen Vertrag zu verpfänden, der das persönliche Fortkommen im Ernstfall absichern soll.
Von einer Bank halte ich das Ansinnen gleich alle Leistungen (also nicht nur den Todesfall) abgetreten zu bekommen) für doch sehr, sehr merkwürdig und vielleicht auch für einen Fall für die Bankenaufsicht.
Ing. Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Kein Geld für verlorenes Auge”.
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