Irrationales Verhalten begünstigt

11.7.2008 – Der Gesetzgeber begünstigt irrationales Verhalten im § 137 / 5 GO.

Reiseversicherungen sind ein unterschätztes Risiko, geht es doch um die Absicherung von u. U. sehr hohen Kosten z. B. für Gesundheit erhaltende Maßnahmen, um Haftpflichtansprüche, hohe Transportkosten und komplizierte Rechtsmaterien. Erschreckende Fälle von Menschen mit sehr ernsten Reiseschäden und ohne Reiseversicherung gibt es genug. Noch erschreckender ist, daß ein erheblicher Teil der Reisenden gar keine oder keine geeignete Absicherung hat, z. B. durch Kreditkarten.

§ 137 / 5 postuliert Ausnahmeregelungen insbesondere für Reiseversicherungen und generell für alle Versicherungsverträge unter 5 Jahren Laufzeit und bis EUR 500,00 Jahresprämie, ohne Indexregelung noch dazu. Die geringe Reiseversicherungsprämie und das darin enthaltene geringe Entgelt für den Verkäufer - man ist ja kein "Vermittler" - deckt keine Risikoanalyse durch den Berater und Makler für den Kunden. Dem zweifelsohne hohen Risikopotential steht die Risiko-Bagatellisierung der Reisenden gegenüber.

Das "Honorar-Geschäft" macht der Versicherungsmakler und der Rechtsanwalt im Schadensfall. Dann erwacht das Interesse der betroffenen Kunden. Die grundlegende Frage ist daher die nach dem "selbstzerstörerischen Verhalten" von Menschen, die nach einem für sie negativen Ereignis beginnen, viel Energie aufzuwenden, statt vorher über die Vermeidung etwaiger Folgen ein wenig nachzudenken. Ein irrational "menschliches" Verhalten.

Mag. Walter Michael Fink

walter.fink@RMF.at

zum Leserbrief: „Keine gute Entwicklung”.

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