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Kein Nachteil für den Kunden

12.5.2019 – Liebe Maklerkollegen,

Wenn ich die IDD-EU-Richtlinie richtig verstehe, sind Makler und Agenten Versicherungsvertreiber.

Die Statusklarheit so auszulegen, dass wenn ein Makler- und Agenten- Gewerbeschein aufrecht ist, ein Gewerbeschein ruhend gestellt werden muss, ist aus Sicht des Konsumentenschutzes nur ein Vorwand.

Was soll der Kunde für einen Nachteil haben, wenn sich der Versicherungsvertreiber laut Vorschriften richtig ausweist und der Kunde zustimmt? Ich persönlich habe nur den Maklergewerbeschein bzw. VB – Makler und hauptsächlich Konsumenten im Bestand.

Es wäre aber hilfreich wenn ich zum Beispiel im Gewerbe als Agentur auftreten könnte. Meiner Meinung nach sollte das auch mit dem Maklergewerbeschein möglich und erlaubt sein.

Ein Makler ist kein besserer Versicherungsvertreiber; er hat mehr Möglichkeiten, dem Kunden das Richtige zu empfehlen. Die Makler, Agenten und Vermögensberater sollten zukünftig besser zusammenarbeiten, damit wir noch erfolgreicher für unsere Kunden Verträge vertreiben können.

Franz Lenk

office@lenkundlenk.at

zum Artikel: „Standesregeln: Kritik an Umsetzung per Verordnung”.

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