Klientenvertreter

19.5.2008 – Wolfgang Göttl ist mit Sicherheit ein langjähriger und sehr erfahrener Standesvertreter. Leider irrt aber manchmal auch ein angesehener Standespolitiker gewaltig, denn genau das Gegenteil von Götls Ansicht ist die Realität.

Warum geht’s?

Der zitierte „EU-Aktionsplan“ hat in Wahrheit reine Konsumentenschutzhintergründe, um europaweit möglichst einheitlich und transparent den Missbrauch von tausenden schwarzen Schafen zu unterbinden, die als selbsternannte Finanzprofis ahnungslosen Konsumenten ihre Ersparnisse aus der Tasche gezogen haben.

Der Schmäh von der „internationalen“ Betrachtung von Versicherungsvermittlung als Teil der Finanzdienstleitung ist ebenso alt und irreal wie der Wunsch der Vertriebschefs aus der Banken- und Versicherungswelt nach abhängigen, weisungsgebundenen Schalterbeamten, die ohne Widerspruch genau das verkaufen, was die Konzernleitung vorgibt.

„Versicherungsvermittler“ mag als weitläufiger Begriff für „Versicherungsvertreter“ oder „Finanzdienstleistungsvertreter“ durchaus seine Berechtigung haben. Aber nicht nur sämtliche österreichischen, sondern auch internationale Konsumentenschützer wissen, dass ein Versicherungsmakler „Klientenvertreter“ ist.

Dieser Vertreter der Klienten wird weltweit auf Grund seiner Unabhängigkeit und Objektivität gerade von den Konsumentenschützern immer mehr forciert und unterstützt.

Manfred Taudes

manfred.taudes@vataudes.at

zum Leserbrief: „Versicherungsvermittlung als Teil von Finanzdienstleistung”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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18.5.2008 – Rudolf Mittendorfer zum Artikel „Versicherungsvermittlung als Teil von Finanzdienstleistung”. mehr ...